Liebe Pfadfinderin, lieber Pfadfinder, sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer!
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem/der Kunden/Kundin bzw. dem/der Reisenden bzw. Teilnehmer/in (im Folgenden „Teilnehmer/in“) und der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg Stamm Selm St. Josef/Pfadfinder Selm (im Folgenden „Veranstalter“) ab dem 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) und füllen diese aus. Bitte lest/lesen Sie diese Reisebedingungen vor eurer/Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Für Buchungen von Teilnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen gilt, dass wir uns bemühen, Teilnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen die Reise zu ermöglichen. Hierzu bitten wir aber dringend darum, uns bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang zu geben, damit wir prüfen können, ob die Teilnahme möglich ist.

1. Zustandekommen des Reisevertrags | Anmeldung/Bestätigung

Mit der schriftlichen Anmeldung oder der digitalen Version über www.pfadfinder-selm.de bietet der/die Teilnehmer/in – soweit minderjährig vertreten durch seinen/ihren gesetzlichen Vertretungsberechtigten – dem Veranstalter verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reise- und Veranstaltungsausschreibungen sowie die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise/Veranstaltung. Voranfragen und Reservierungen über Telefon und/oder Internet sind stets unverbindlich. Vor der Buchung erhält der/die Teilnehmer/in alle not-wendigen Informationen.
Die Anmeldung erfolgt durch den/die Teilnehmer/in auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisen-den, für deren Vertragsverpflichtungen der/die Teilnehmer/in wie für seine/ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er/sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag mit dem/der Teilnehmer/in kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung/Reisebestätigung des Veranstalters an den/die Teilnehmer/in zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem/der Teilnehmer/in seine/ihre schriftliche Anmeldebestätigung/Reisebestätigung übermitteln.
Die Anmeldung von Teilnehmern/Teilnehmerinnen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist mit genauen Angaben über Art und Umfang der Beeinträchtigungen zu versehen, damit der Veranstalter prüfen kann, ob eine Teilnahme und Anmeldebestätigung/Reisebestätigung möglich ist. Sollten dem Veranstalter solche Angaben nicht gemacht werden, kann keine Anmeldebestätigung/Reisebestätigung erfolgen, also kein Reisevertrag abgeschlossen werden.
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung/Reisebestätigung des Veranstalters zustande, entsprechend der Erfordernisse, die sich aus dem BGB ergeben. Nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem/der Teilnehmer/in eine schriftliche Anmeldebestätigung/Reisebestätigung übermitteln.
Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den/die Teilnehmer/in weniger als 7 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung/Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches der Veranstalter für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der/die Teilnehmer/in dieses durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt bzw. durch konkludentes Verhalten, insbesondere durch die Vornahme der Anzahlung bzw. Restzahlung, annimmt.
Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmendenzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dieses zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin

Für alle Buchungswege gilt: Grundlage des Angebots vom Veranstalter und der Buchung der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen, soweit diese der Kundin/dem Kunden bei der Buchung vorliegen (Hinweis: www.pfadfinder-selm.de).
Der/die Teilnehmer/in haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden der Gruppe, wenn er/sie die Buchung vornimmt, wie für seine/ihre eigenen, soweit er/sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat sowie bei Buchung von Gruppen ohne Angabe der Namen der Mitreisenden durch eine angemeldete Per-son sowie der Buchung von geschlossenen Gruppen durch einen/eine Gruppenanmelder/in.
Der Veranstalter übermittelt dem/der Teilnehmer/in auf Grundlage seines/ihres Buchungswunsches ein Reiseanmeldeformular (auch über das Onlineformular) zusammen mit diesen Reisebedingungen/AGBs und dem Formblatt zur Unterrichtung von Reisenden gem. Artikel 250 EGBGB. Buchungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin erfolgen sodann mit dem Vertragsformular. Mit der Buchung bietet der/die Teilnehmer/in den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der/die Teilnehmer/in gebunden. Dem Veranstalter steht frei, diese Buchung anzunehmen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung/Reisebestätigung (Annahmeerklärung) zustande. Die Anmeldebestätigung/Reisebestätigung wird dem/der Teilnehmer/in durch den Veranstalter auf elektronischem Wege übersandt.
Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. Soweit der Vertragstext im Onlinesystem gespeichert ist, wird der/die Teilnehmer/in darüber und über die Möglichkeit des späteren Abrufes des Vertragstextes unterrichtet. Mit Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der/die Teilnehmer/in den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist er/sie drei Werktage ab elektronischer Erklärung gebunden. Dem/der Teilnehmer/in wird der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Der Vertrag kommt durch Zusendung der Reisebestätigung durch den Veranstalter zustande.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g, Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, Fax, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten, Onlinedienste, Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen ist. Es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers/der Verbraucherin geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufs-recht ebenfalls nicht.

3. Zahlung des Reisepreises

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den Gesamtreisepreis fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen und wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, 60 Kalendertage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Abschnitt 5 genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 60 Kalendertage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheins sofort zahlungsfällig. Gerät der/die Teilnehmer/in mit der Zahlung des Reisepreises um mehr als 30 Tage in Verzug, behält sich der Veranstalter vor, nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der/die Teilnehmer/in mit Rücktrittskosten entsprechend Abschnitt 5 belastet werden.

4. Leistungsänderungen

Die in den Prospekten/auf der Webseite enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Veranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der/die Teilnehmer/in vor Buchung informiert wird. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/in über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem/der Teilnehmer/in eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt

Der/die Teilnehmer/in kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu erklären. Im Falle des Rücktritts des Teilnehmers/der Teilnehmerin kann dem Veranstalter Aufwandsersatz nach Maßgabe folgender Stornokosten pro angemeldetem/angemeldeter Teilnehmer/in verlangen, sofern nicht der Beweis erbracht wird, dass dem Veranstalter geringere Kosten entstanden sind.

Pauschalreisen ohne Flug:

Erfolgt die Abmeldung bis acht Wochen vor dem Abreisetag (Reisebeginn), so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 fällig. Bei späterem Rücktritt ist der Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verminderungen pauschaliert und beträgt wie folgt:

  • Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises,
  • Rücktritt bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises,
  • Rücktritt bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,
  • Rücktritt ab 6. Tag vor bis einschließlich zum Abreise-tag oder bei nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises.

Bis zum Reisebeginn kann der/die Teilnehmer/in verlangen, dass statt seiner/ihrer ein/e Dritter/Dritte in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 fällig. Der Veranstalter kann dem Eintritt der/des Teilnehmerin/Teilnehmers widersprechen, wenn diese/r den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder ihrer/seiner Teilnahme gesetzliche Vor-schriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein/e Dritter/Dritte in den Vertrag ein, so haftet er/sie und der/die Teilnehmer/in dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner/in für den Reisepreis und die durch den Eintritt des/der Dritten entstehenden Mehrkosten.

Pauschalreisen mit Flug oder Fähre:

Bei Stornierungen von Flugpauschalreisen oder Fährpauschalreisen werden dem/der Teilnehmer/in neben einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 die tatsächlich angefallenen Stornokosten (Flug / Fähre, ggf. Visa-Gebühren etc.) in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung hin.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmendenzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmendenzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem/der Reisenden oder dem/der Gruppenauftraggeber/in als dessen Vertreter/in gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmendenzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt durch den Veranstalter später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der/die Teilnehmer/in kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für die/den Reisende/n aus seinem Angebot anzubieten. Der/die Teilnehmer/in hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der/die Teilnehmer/in trotz Abmahnung erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Reiseteilnehmenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/in sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder Gleichwertiges berechtigen den Veranstalter und den/die Teilnehmer/in zur Kündigung. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mitumfasst. Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit im Vertrag enthalten, tragen der Veranstalter und der/die Teilnehmer/in je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten muss der/die Teilnehmer/in tragen.

8. Obliegenheiten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin

Mängelanzeige: Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Veranstalter telefonisch, per E-Mail oder Fax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der/die Teilnehmer/in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung ausgeschlossen.
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.
Kündigung: Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der/die Teilnehmer/in den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm/ihr die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom/von der Teilnehmer/Teilnehmerin bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter bzw. seinen Beauftragten (Reiseleitung) verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmers/Teilnehmerin gerechtfertigt wird.

9. Versicherungen sowie Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für die Dauer der Freizeitmaßnahme sind alle Teilnehmenden im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Für Reisen in Staaten außerhalb der EU empfiehlt der Veranstalter dem/der Teilnehmer/in den Abschluss einer Zusatz-Auslandskrankenversicherung. Der Veranstalter selbst ist im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter sowie einer Insolvenzversicherung versichert.
Der Veranstalter unterrichtet den/die Teilnehmer/in vor Vertragsabschluss über die jeweils im Zielland geltenden Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Nicht-EU-Staatsangehörige erhalten durch das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Teilnehmers/der Teilnehmerin und eventueller Mitreisende (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Der/die Teilnehmer/in ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, die Durchführung eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktritts-kosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der/die Teilnehmerin den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

10. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbei-geführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des/der Teilnehmers/Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem/der Teilnehmer/in entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer/in und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche des/der Teilnehmers/Teilnehmerin wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter unter der unten angegeben Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der/die Teilnehmer/in Ansprüche geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden; Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind binnen 7 Kalendertagen bei Gepäckverlust bzw. binnen 21 Kalendertagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der/die Teilnehmer/in solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

12. Identität der ausführenden Fluggesellschaft / Fährgesellschaft

Sollte der Reisevertrag die Beförderung mit dem Flugzeug oder der Fähre beinhalten, wird der/die Teilnehmer/in bei Buchung über den Namen der Fluggesellschaft oder Fährgesellschaft informiert. Sollte die Identität der Fluggesellschaft/Fährgesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung der Reise noch nicht feststehen, wird der/die Teilnehmer/in unverzüglich informiert, sobald diese feststeht. Wechselt die dem/der Teilnehmer/in mitgeteilte Fluggesellschaft/Fährgesellschaft, muss der Veranstalter die/den Reisende/n unverzüglich über den Wechsel informieren. Die „Black List“ ist auf folgender Seite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/content/public-consultation-eu-air-safety-list-black-list-airlines-regulation_en

13. Verwendung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Zusammenhang mit deiner/Ihrer Teilnahme an unseren Veranstaltungen erheben, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Deine/Ihre Daten werden von uns weder veröffentlicht, noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Nutzung deiner/Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur zu den genannten Zwecken und in dem zur Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Umfang. Deine/Ihre Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erfordert eine Registrierung und weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise eine längerfristige Speicherung deines/Ihres Namens, deiner/Ihrer Adresse (einschl. E-Mail) und weiterer Kontaktdaten, u. a. um deinen/Ihren Teilnehmendenplatz zu reservieren und deine/Ihre Teilnahme sowie die sich anschließende Prüfung zu administrieren. Mit der Anmeldung willigst du/willigen Sie ein, dass wir diese Daten abspeichern. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dir/Ihnen steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über dich/Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Mit deiner/Ihrer Anmeldung willigst du/willigen Sie in die vorab beschriebene Datenspeicherung und -verwendung ein.
Während der Veranstaltung werden hauptsächlich zu Dokumentationszwecken digitale Ton- und Bildaufnahmen von Teilnehmenden gefertigt. Dazu werden im Vorfeld Einverständniserklärungen eingeholt.

14. Gerichtsstand | Alternative Streitbeilegung: Rechtswahl- und Gerichtsstandvereinbarung

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz des Veranstalter. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Der Veranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Veranstalter verpflichtend würde, informiert der Veranstalter die Verbraucher/innen hierüber in geeigneter Form. Der Veranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Reiseverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeteiligungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
Für Kunden/Kundinnen, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Schweitzer Staatsbürger/innen sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem/der Kunden/Kundin und dem Veranstalter ausschließlich Geltung deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Kundinnen können den Veranstalter ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

(Reise-)Veranstalter ist: Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg Stamm Selm St. Josef/Pfadfinder Selm | Kurt-Schumacher Straße 24 | 59379 Selm

Vertretungsberechtigt ist der Vereinsvorstand: Tobias Baum, Kevin Köster, Nicole Thien | Telefon: +49 02592-96 38 12 | E-Mail: vorstand@pfadfinder-selm.de | www.pfadfinder-selm.de.de

Stand: Selm, 12/2019